Anwälte für Arbeitsrecht, Scheidungsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht in Berlin-Wilmersdorf und Berlin-Charlottenburg: Anwaltskanzlei Dr. Esch  - AvD Vertrauensanwalt Schwacke Vertragsanwalt.

Ihr Rechtsanwalt und Notar in Berlin-Charlottenburg und Wilmersdorf - mit Fachgebiet Arbeitsrecht, Scheidungsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht. Themen sind Kündigung, Arbeitsvertrag und der arbeitsrechtliche Prozess. Notar Rechtsanwalt Anwalt Berlin.

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Aktuell: Widerspruch gegen Hartz-IV-Bescheide einlegen

Kündigungsschutzrecht - Ihr Notar und Anwalt Dr. Esch in Berlin

Voraussetzungen einer Kündigung

Voraussetzungen der wirksamen Kündigung:

Zusätzlich bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber

Kündigungsschutzklage

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Abfindung Höchstbetrag steuerfrei Arbeitsverhältnis Beitragspflicht zur Sozialversicherung Lohnpfändung Abfindung Pfändungsbeschluss Pfändungsschutz Unterhalt Abfindung Einkommen Weiterbeschäftigung Kündigungsfrist Kündigungsschutzklage Urteil Abfindungen Sozialplan Kündigungsschutzprozess Aufhebungsvertrag Anspruch auf Abfindung Beendigung des Arbeitsverhältnisses Abfindung Vergleich Abfindungen  Kündigung

Höhe der Abfindung im Sozialplan

Sozialplan, Berechnung nach einer Formel: Lebensalter Betriebszugehörigkeit Monatseinkommen Arbeitslosigkeit Punktwertmethode Unterhaltspflichten Kinder  Schwerbehinderteneigenschaft

Rechtsanwalt Dr. Esch in Berlin-Charlottenburg und Wilmersdorf berät sie umfassend - mit Fachgebiet und Interessenschwerpunkt Arbeitsrecht. Themen sind Arbeitsvertrag, Kündigung und der arbeitsrechtliche Prozess. Gegen Hartz IV Bescheide jetzt Widerspruch einlegen: Mehr Informationen hier.

Abmahnung

Abmahnung: Die Erklärung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertragswidriges Verhalten künftig nicht mehr hinzunehmen.

Voraussetzungen einer wirksamen Abmahnung

Folgende Bedingungen müssen für eine rechtswirksame Abmahnung gegeben sein: Tatbestandsbeschreibung des vertragswidrigen Verhaltens Missbilligung des vertragswidrigen Verhaltens Wiederholung des vertragswidrigen Verhaltens Abmahnung wirksam unwirksam.

Maßnahmen gegen eine Abmahnung

Widerspruch Gegen eine Abmahnung widersprechen. Besteht der Arbeitgeber weiterhin auf der Aufnahme der Abmahnung in die Personalakte, bleibt die Klage beim Arbeitsgericht auf Entfernen der Abmahnung aus der Personalakte.

Abmahnungen im Arbeitszeugnis

Zeugnis Abmahnung Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis

Ein qualifiziertes Zeugnis muss neben den Angaben über das Dienstverhältnis und dessen Dauer Auskunft über die Leistungen und die Führung im Dienste geben. Da das Fehlen einer Schlussformel ein Arbeitszeugnis entwerten kann, hat ein Arbeitnehmer bei guten und hervorragenden Beurteilungen auch Anspruch darauf, dass das Zeugnis etwa folgenden Schlusssatz enthält: "Wir danken für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg".

Zeitpunkt Kündigungsschutzklage Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung.

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVerf-Reformgesetz)

Errichtung von Betriebsräten
Zusammensetzung Wahl des Betriebsrats Amtszeit des Betriebsrats Ausschüsse und Arbeitsgruppen Rechte und Pflichten des Betriebsratsmitglieds / Freistellung für Betriebsratstätigkeit Schulung und Bildung der Betriebsratsmitglieder Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats Betriebsversammlungen Gesamtbetriebsrat und Betriebsräteversammlung Konzernbetriebsrat Jugend- und Auszubildendenvertretung Verhältnis Betriebsrat - Arbeitgeber / Betriebsrat - Gewerkschaft - Arbeitgeber Behandlung der Betriebsangehörigen - Schutzbestimmungen Betriebsvereinbarungen Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten Mitbestimmung bei Arbeits- und Umweltschutz Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten ist wie folgt geregelt:

Beschäftigungssicherung Auswahlrichtlinien Förderung der Berufsbildung Mitbestimmung bei der Durchführung von betrieblichen Maßnahmen sowie der Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen Personelle Einzelmaßnahmen Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer Wirtschaftsausschuss Betriebsänderungen/Interessenausgleich/Sozialplan/Nachteilsausgleich Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten Straf- und Bußgeldvorschriften

Abgrenzung Selbständige von Scheinselbständigen

Nach Streichung des 5-Punkte-Kataloges (Scheinselbständigengesetz) ist festgelegt, dass zu Gunsten der Bezieher eines Existenzgründungszuschusses widerlegbar vermutet wird, dass sie in dieser Tätigkeit als Selbständige tätig sind. Für die Dauer des Bezugs dieses Zuschusses gelten diese Personen als selbständig Tätige. Für Personen, die keinen Zuschuss beantragt haben, gilt diese Regelung selbstverständlich erst recht.

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 Zuletzt geändert: Mittwoch, 07. Dezember 2005

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